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TSE-Einsatz soll Steuerhinterziehung verhindern


Sichere Kassensysteme müssen auch die Cloud nutzen können
Bundeseinheitliche Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung bis 31. März 2021 notwendig


Im Streit um die Umsetzung des Kassengesetzes fordert der Digitalverband Bitkom eine bundeseinheitliche Verlängerung der sogenannten Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31. März 2021. Andernfalls müssten Tausende Kassensysteme kurzfristig umgerüstet werden, um sie manipulationssicher zu machen. Viele Einzelhändler und Unternehmen wollen aber möglichst bald Cloud Computing-Lösungen einführen, mit denen ebenfalls Manipulationssicherheit erreicht wird, auf eine Hardware-Umrüstung jeder einzelnen Kasse kann dann verzichtet werden. Die Einführung der entsprechenden Cloud-Lösungen scheitert bislang jedoch daran, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) das finale Schutzprofil noch nicht veröffentlicht hat. Dieses Schutzprofil brauchen die Anbieter entsprechender Cloud-Kassenlösungen für die vorgeschriebene Zertifizierung.

"Digitale Lösungen können einen wichtigen Beitrag bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung leisten. Händler sollten dabei die Wahlfreiheit haben, welche Lösung sie einsetzen, um ihre Kassen manipulationssicher zu machen", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Händler und Gastronomen sollten nicht gezwungen werden, wegen eines Streits um eine wenige Monate längere Übergangsfrist kurzfristig ihre Geräte umzurüsten. Gerade im Einzelhandel und in der Gastronomie braucht man derzeit alle Kraft, um die Corona-Krise zu bewältigen. Auch vor diesem Hintergrund sollte das Bundesfinanzministerium pragmatisch mit dem Thema Kassensicherheit umgehen und die bestehende Übergangsfrist bundesweit einheitlich um ein halbes Jahr verlängern." Letztlich werde mit der aktuell bestehenden Frist der Wettbewerb verzerrt und die ursprünglich vom Bundesfinanzministerium selbst in der Ausschreibung geforderte Technologieoffenheit von technischen Sicherheitseinrichtungen nicht gewährleistet.

Das Kassengesetz, das bereits 2016 verabschiedet wurde, sieht vor, dass seit Anfang diesen Jahres alle Kassen in Deutschland mit einer sogenannten technischen Sicherungseinrichtung (TSE) vor Manipulationen geschützt werden müssen. Dies kann entweder durch eine Hardwareumstellung erfolgen oder auch mit einer reinen Software-Lösung, bei der die Daten in einer Cloud gesichert werden. Mit dem TSE-Einsatz soll Steuerhinterziehung verhindert oder zumindest erschwert werden. Bis zum 30. September gilt noch eine Nichtbeanstandungsregelung, nach der auch nicht mit TSE ausgerüstete Kassen in Betrieb sein dürfen. Während einzelne Hardware-Lösungen bereits zertifiziert sind, wurden die Vorgaben für Cloud-Anbieter bislang nicht final vom BSI veröffentlicht, mehrere angekündigte Termine ließ man verstreichen.

Auch aus diesem Grund haben alle Bundesländer außer Bremen eine Fristverlängerung bis 31. März angekündigt, wenn Unternehmen nachweisen können, bereits einen Vertrag mit einem TSE-Anbieter abgeschlossen zu haben. Allerdings lehnt das zuständige Bundesfinanzministerium eine solche Fristverlängerung ab. Bitkom befürchtet, dass durch den aktuellen Streit zwischen den Bundesländern und dem Bund eine Rechtsunsicherheit entsteht, von der nicht nur Händler, sondern auch die Anbieter von Kassenlösungen betroffen sind. (Bitkom: ra)

eingetragen: 09.09.20
Newsletterlauf: 13.10.20

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